IFB Hamburg: Förderung für Modernisierung 2026
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank, kurz IFB, ist eines der wenigen Förderhäuser in Deutschland, das wirklich praktisch hilft. Sie zahlt nicht nur, sie berät auch. Wer in Hamburg eine Wohnung oder ein Haus modernisiert, sollte die IFB auf dem Schirm haben. Hier der Stand 2026 und wo wir als Elektriker ins Spiel kommen.
Was die IFB überhaupt fördert
Die IFB hat mehrere Programme, die sich teilweise überschneiden, teilweise ergänzen. Für Privateigentümer sind drei Töpfe besonders interessant:
Wohnungsbau-Modernisierung Hamburg (WBM): Kredite und Zuschüsse für die Sanierung von Wohnraum. Geht von der neuen Heizung bis zum Komplettumbau. Förderhöhe je nach Maßnahme, oft als zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss.
Förderung Energetische Sanierung: Für Maßnahmen, die den Energieverbrauch nachweisbar senken. Fenstertausch, Dämmung, Heizungsmodernisierung, PV-Anlage, Wärmepumpe. Die IFB-Förderung ist hier oft mit KfW- und BAFA-Programmen des Bundes kombinierbar.
Altersgerechter Umbau: Förderung für barrierearmen Umbau. Schwellenfreiheit, breitere Türen, ebenerdige Duschen. Hier wird es elektriker-relevant, weil zur Barrierefreiheit auch Lichtschalter in greifbarer Höhe, gut beleuchtete Treppen und Smart-Home-Lösungen für Rollladen und Türöffner zählen.
Wo der Elektriker konkret reinpasst
Viele Eigentümer denken bei IFB an Maurer, Dachdecker, Heizungsbauer. Die Elektrik wird oft mitgedacht, aber nicht aktiv geplant. Dabei sind die folgenden Maßnahmen häufig förderfähig:
FI-Nachrüstung als Sicherheitsmaßnahme: In Altbauten ohne FI-Schutz ist ein Tausch des Zählerschranks oder die Nachrüstung von FI-Schutzschaltern eine sicherheitsrelevante Modernisierung. Im Rahmen eines größeren Sanierungsprojekts wird das oft mitgefördert.
Smart Home zur Barrierefreiheit: Funkgesteuerte Rollladen, automatische Türöffner, Lichtsteuerung per Sprachassistent oder Tablet. Was vor zehn Jahren als Spielerei galt, ist heute oft als altersgerechte Wohnraumanpassung anerkannt.
Anschluss von Wärmepumpe oder PV-Anlage: Wenn die Heizung getauscht oder PV nachgerüstet wird, gehört der elektrische Anschluss zur Gesamtmaßnahme. Förderfähig, wenn die Hauptmaßnahme förderfähig ist.
Komplettsanierung Elektrik in Altbauten: Wer ein Haus aus den 50er oder 60er Jahren saniert, kommt um eine neue Elektroinstallation oft nicht herum. Das ist eine substantielle Modernisierung und gehört in den Förderantrag.
Förderhöhen, grob
Die genauen Beträge ändern sich jedes Jahr. Stand 2026 bewegt sich die IFB in folgendem Rahmen:
- Energetische Sanierung: zinsverbilligter Kredit ab 0,5 Prozent, Tilgungszuschuss bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten
- Altersgerechter Umbau: Zuschüsse bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit, bei größeren Maßnahmen auch zusätzlich Kredite
- Modernisierung allgemein: Kredit mit langer Laufzeit, niedrigerem Zins als am Markt
Was am Ende dabei herauskommt, hängt vom konkreten Vorhaben ab. Die IFB rechnet jeden Fall einzeln durch. Pauschalaussagen helfen wenig, das wirkliche Angebot kommt erst nach Antrag.
Antragsweg
Der Ablauf ist nicht trivial, aber machbar:
- Beratungsgespräch bei der IFB vereinbaren, online oder telefonisch unter www.ifbhh.de. Das ist kostenlos und unverbindlich.
- Konzept zusammenstellen. Welche Maßnahmen, in welcher Reihenfolge, mit welchen Kosten. Hier helfen oft Energieberater, bei energetischen Maßnahmen sogar Pflicht.
- Angebote von Fachbetrieben einholen. Wir liefern Angebote für die elektrische Seite mit allen Positionen sauber aufgeschlüsselt.
- Antrag bei der IFB stellen, online über das Förderportal.
- Warten auf die Zusage. Bearbeitungszeit liegt aktuell bei 4 bis 10 Wochen, je nach Programm.
- Erst nach Zusage mit den Arbeiten beginnen. Vorher gestartete Maßnahmen sind in der Regel nicht mehr förderfähig.
- Nach Abschluss: Verwendungsnachweis einreichen, Rechnungen hochladen, Auszahlung anfordern.
Wo es typischerweise hakt
Aus unserer Praxis im Bezirk Bergedorf und Umland:
Falsche Reihenfolge: Kunden fangen mit der Sanierung an, weil sie nicht warten wollen, und stellen den Antrag erst hinterher. Das geht meistens schief. IFB-Förderung gilt fast immer nur für Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden.
Kombinationsfragen mit Bund: Wer IFB-Förderung und KfW-Kredit kombinieren will, muss aufpassen, dass sich die Programme nicht ausschließen. In der Beratung wird das geklärt, aber ohne Beratung wird es schnell unübersichtlich.
Fehlender Energieberater: Bei energetischen Sanierungen ist ein zertifizierter Energieberater oft Pflicht. Ohne Energieausweis und Sanierungsfahrplan geht der Antrag zurück. Die Kosten für den Berater sind allerdings ebenfalls förderfähig.
Unvollständige Angebote: Wenn das Elektriker-Angebot nicht alle geforderten Positionen sauber ausweist, gibt es Rückfragen und Verzögerungen. Wir schreiben unsere Angebote so, dass sie förder-tauglich sind.
Was wir tun und was nicht
Wir machen den elektrischen Teil und liefern die passenden Unterlagen: detailliertes Angebot, technische Beschreibung der Maßnahme, später Rechnung mit aufgeschlüsselten Lohn- und Materialkosten, Inbetriebnahmeprotokolle, Abnahme.
Was wir nicht machen: die Antragstellung selbst. Das muss der Eigentümer übernehmen, weil rechtlich nur die Antragsstellerseite die Erklärungen unterschreiben darf. Wir empfehlen, vor dem Antrag mit der IFB zu telefonieren. Die dortigen Berater sind gut, fragen Sie konkret nach Ihrem Vorhaben.
Ein realistischer Tipp zum Schluss
Förderprogramme ändern sich häufig. Was 2025 galt, kann 2026 schon angepasst sein, was 2026 gilt, ist 2027 vielleicht ausgesetzt. Vor jeder größeren Investition lohnt sich ein aktueller Blick auf www.ifbhh.de und ein kurzes Telefonat mit der Beratungshotline. Pauschale Aussagen aus älteren Artikeln im Netz sind oft schon überholt.
Kontakt
Wer in Hamburg-Bergedorf, Lohbrügge, Reinbek, Wentorf oder im Umland eine Modernisierung plant und wissen will, wie die Elektrik dazu passt: rufen Sie an. Wir schauen, was geht, und schreiben das Angebot so, dass es zum Förderantrag passt.
Telefon: 0176 / 811 767 96 Mail: Info@Ehlers-Elektrotechnik.de Adresse: Billwerder Billdeich 601i, 21033 Hamburg