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Förderung 8 Min Lesezeit

BAFA-Förderung für Wärmepumpen 2026: was geht

BAFA-Förderung Wärmepumpe 2026: Grundförderung, Effizienzbonus, Klima-Geschwindigkeitsbonus. Voraussetzungen, Antragsweg. Was der Elektriker dabei macht.

BAFA-Förderung für Wärmepumpen 2026: was geht

Wärmepumpe ist seit Jahren das Pflichtthema im Heizungskeller. Wer 2026 die alte Ölheizung oder den Gaskessel rauswirft, redet im selben Atemzug über Förderung. Die zuständige Stelle heißt BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier der Stand 2026, ehrlich, ohne Verkaufsrhetorik, mit dem Blick eines Elektrikers aus Hamburg-Bergedorf.

Wer fördert was

Seit 2024 läuft die Wärmepumpen-Förderung unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Verantwortlich für die Auszahlung der direkten Zuschüsse bei Heizungstausch: die KfW. Für ergänzende Programme (zum Beispiel Optimierung bestehender Wärmepumpen): die BAFA. In der Praxis wird oft alles unter „BAFA-Förderung" zusammengefasst, faktisch ist es eine BEG-Förderung.

Für einen klassischen Heizungstausch im Einfamilienhaus läuft der Hauptantrag heute über die KfW, nicht direkt über die BAFA. Trotzdem ist die BAFA für Beratung, Effizienzklassen und ergänzende Themen weiterhin relevant.

Förderhöhen Stand 2026

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die je nach Situation kombinierbar sind:

Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe. Gilt für selbstgenutztes Wohneigentum.

Effizienzbonus: zusätzlich 5 Prozent, wenn die Wärmepumpe besonders effiziente Wärmequellen nutzt (Erdwärme, Wasser, Abwasser) oder ein natürliches Kältemittel verwendet.

Klima-Geschwindigkeitsbonus: zusätzlich bis zu 20 Prozent, wenn die alte Heizung früh genug ersetzt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Alter der alten Anlage, Eigennutzung).

Einkommensbonus: zusätzlich 30 Prozent für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.

Insgesamt sind Förderquoten bis zu 70 Prozent erreichbar, gedeckelt bei einer maximalen Förderkostengrundlage von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. In der Praxis liegt die typische Förderhöhe bei 30 bis 50 Prozent, abhängig von Bonusberechtigung und gewählter Technik.

Die genauen Sätze ändern sich, im Zweifel aktueller Stand unter www.kfw.de und www.bafa.de.

Voraussetzungen für die Förderung

Quer durch die Bonusvarianten tauchen immer wieder dieselben Bedingungen auf:

  • Wärmepumpe muss eine Mindesteffizienz erfüllen (JAZ, Jahresarbeitszahl, meist mindestens 3,0 in Bestandsgebäuden)
  • Wärmepumpe muss auf der Liste der förderfähigen Anlagen stehen
  • Hydraulischer Abgleich muss durchgeführt und dokumentiert sein
  • Der Antrag muss vor Auftragsvergabe (genauer: vor Vertragsabschluss mit dem Heizungsbauer) gestellt werden
  • Ein Energie-Effizienz-Experte muss eingebunden sein, je nach Programmstrang

Letzteres ist wichtig: ohne Effizienz-Experten in der Antragsstrecke wird der Antrag oft abgelehnt. Die Kosten für den Experten sind allerdings selbst förderfähig.

Was der Elektriker damit zu tun hat

Auf den ersten Blick: Heizung ist Heizungsbauer-Sache. Stimmt, aber an mehreren Stellen kommt der Elektriker zwingend mit ins Spiel.

Anschluss der Wärmepumpe: Wärmepumpen brauchen einen separaten Drehstromanschluss, oft mit eigener Absicherung im Zählerschrank. Wir verlegen die Zuleitung vom Zählerschrank bis zum Aufstellungsort und schließen die Anlage gemäß Herstellervorgabe an.

Wärmepumpentarif und zweiter Zähler: Viele Stromversorger bieten reduzierte Tarife für Wärmepumpenstrom an. Voraussetzung ist meist ein separater Zähler oder ein Smart Meter, das den Wärmepumpenverbrauch getrennt erfasst. In Hamburg läuft das über Stromnetz Hamburg, wir bereiten den Zählerschrank entsprechend vor und melden den zusätzlichen Zähler an.

§ 14a EnWG, Steuerung durch den Netzbetreiber: Neue Wärmepumpen über 4,2 kW elektrischer Leistung fallen unter die Steuerungsregeln nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Der Netzbetreiber darf die Anlage in Spitzenzeiten kurzzeitig drosseln, im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Die technische Steuerbarkeit muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden, wir liefern die Inbetriebnahmedokumentation entsprechend.

Zählerschrank-Modernisierung: In vielen Altbauten in Bergedorf, Lohbrügge oder Reinbek reicht der vorhandene Zählerschrank nicht aus für Wärmepumpe plus PV plus Wallbox. Wenn ohnehin eine Heizungsmodernisierung ansteht, lohnt es sich, den Zählerschrank gleich mit zu erneuern. Dann sind alle künftigen Erweiterungen vorbereitet.

Antragsweg

Der Ablauf für eine neue Wärmepumpe in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus:

  1. Energieberater oder zertifizierter Fachplaner einbinden. Der erstellt die nötigen technischen Nachweise.
  2. Angebot vom Heizungsbauer einholen, einschließlich JAZ-Berechnung und Liste der förderfähigen Anlage.
  3. Angebot vom Elektriker für Anschluss, Zählerschrank-Anpassung, ggf. Wärmepumpentarif-Vorbereitung. Wir liefern das mit allen relevanten Positionen sauber aufgeschlüsselt.
  4. Antrag bei der KfW stellen, online über das KfW-Zuschussportal.
  5. Bescheid abwarten. Bearbeitungszeit aktuell 4 bis 10 Wochen.
  6. Erst nach Zusage Aufträge an Heizungsbauer und Elektriker erteilen.
  7. Installation durchführen, Inbetriebnahmeprotokolle dokumentieren.
  8. Verwendungsnachweis bei der KfW einreichen, Rechnungen hochladen.
  9. Auszahlung.

Häufige Fehler aus der Praxis

Auftrag vor Antrag: Der häufigste Stolperstein. Wer den Heizungsbauer oder uns vor dem Förderantrag beauftragt, verliert die Förderung. Eine Beratung und ein unverbindliches Angebot sind kein Auftrag, aber sobald unterschrieben oder per Anzahlung bestätigt wird, ist die Förderfähigkeit weg.

JAZ zu niedrig: Im schlecht gedämmten Altbau erreicht eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oft keine JAZ von 3,0. Dann fehlt die Voraussetzung für die Förderung. Vorab realistisch rechnen lassen, im Zweifel zusätzliche Dämmmaßnahmen einplanen.

Zählerschrank wird vergessen: Heizungsbauer plant die Wärmepumpe, niemand schaut auf den 60-Jahre-Zählerschrank im Keller. Wenn dann der Elektriker kommt, ist klar, dass erst ein Tausch nötig ist. Kosten 1.500 bis 3.000 Euro, die im ursprünglichen Budget nicht eingeplant waren. Besser: vor dem Förderantrag Elektriker auf den Schrank schauen lassen.

Wärmepumpentarif zu spät: Wer erst nach Inbetriebnahme den günstigen Wärmepumpentarif beantragt, zahlt Monate lang den vollen Haushaltstarif. Beim Antrag mitdenken.

Was wir nicht versprechen

Wir verkaufen keine Wärmepumpen. Wir machen die elektrische Seite und arbeiten mit Heizungsbaubetrieben aus dem Bezirk zusammen. Wenn Sie schon einen Heizungsbauer haben, prima, dann stimmen wir uns mit dem ab. Wenn Sie noch keinen haben, empfehlen wir gerne einen Betrieb, mit dem wir gute Erfahrungen haben.

Was wir auch nicht machen: den Förderantrag für Sie ausfüllen. Das gehört in die Hand des Eigentümers oder des Effizienz-Experten. Wir liefern alle technischen Unterlagen, die elektriker-seitig nötig sind, in einem PDF-Paket.

Ehrlich zum Schluss

Förderprogramme für Wärmepumpen werden in der Politik regelmäßig diskutiert. Höhe und Bedingungen ändern sich. Was 2026 gilt, kann 2027 angepasst sein. Vor jedem Antrag den aktuellen Stand prüfen, nicht auf alte Artikel oder Werbung von Anlagenherstellern verlassen.

Kontakt

Wer in Hamburg-Bergedorf, Lohbrügge, Wentorf, Reinbek oder im Umland eine Wärmepumpe plant und wissen will, was elektriker-seitig auf das Haus zukommt: rufen Sie an. Wir schauen Zählerschrank, Hausanschluss und Verkabelung an, bevor irgendein Antrag rausgeht.

Telefon: 0176 / 811 767 96 Mail: Info@Ehlers-Elektrotechnik.de Adresse: Billwerder Billdeich 601i, 21033 Hamburg

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