Notbeleuchtung in Wohngebäuden: was Pflicht ist, was sinnvoll
Bei Bürobauten und Gewerbe wissen die meisten Eigentümer: Notbeleuchtung ist Pflicht, Wartung muss sein. Bei Wohngebäuden ist die Lage unklarer. Manchmal hängen alte Notleuchten im Treppenhaus, deren Akkus seit 15 Jahren niemand getauscht hat. Manchmal ist gar keine drin, obwohl es eigentlich vorgeschrieben wäre. Hier ein Praxisleitfaden für Hausverwaltungen und Eigentümer in Hamburg.
Wann Notbeleuchtung im Wohngebäude Pflicht ist
Maßgeblich ist die Hamburgische Bauordnung (HBauO) zusammen mit der DIN VDE 0108-100 und der ASR A3.4/3. In der Praxis trifft die Pflicht in folgenden Fällen zu:
Treppenhäuser ab bestimmter Gebäudehöhe. Für Wohngebäude mit Treppen, deren oberste Fußbodenkante mehr als 13 Meter über Geländeniveau liegt (in Hamburg meist ab dem 5. Obergeschoss), ist eine Sicherheitsbeleuchtung in den Rettungswegen vorgeschrieben. Bei jüngeren Hochhäusern automatisch eingebaut, bei älteren Bestand oft nicht.
Innenliegende Treppenhäuser ohne Tageslicht. Wenn das Treppenhaus keine Fenster nach außen hat, wird Notbeleuchtung dringend empfohlen, oft auch baurechtlich gefordert. Im Brandfall fällt der Strom oft aus, ein dunkles Treppenhaus ohne Tageslicht ist eine Falle.
Mischobjekte mit Gewerbe. Sobald im Gebäude gewerbliche Flächen sind, gelten für die gemeinsam genutzten Rettungswege (Treppenhaus, Flure) die Anforderungen für Arbeitsstätten. Notbeleuchtung in der Regel Pflicht.
Tiefgaragen und Sammelgaragen. Pflicht ab einer bestimmten Größe, fast immer in MFH-Tiefgaragen.
Sonderbauten. Wohnheime, Pflegeeinrichtungen, Studentenwohnheime ab bestimmter Größe.
Bei normalen 4- bis 6-Geschossern in Bergedorf oder Lohbrügge ohne Gewerbe und mit fensterhaftem Treppenhaus besteht oft keine baurechtliche Pflicht. Empfehlenswert ist Notbeleuchtung trotzdem, gerade bei langen innenliegenden Fluren oder Wegen mit Stufen.
Was Notbeleuchtung technisch ist
Drei Komponenten:
Sicherheitsbeleuchtung. Leuchten in Rettungswegen, die bei Stromausfall automatisch einschalten. In der Regel mit Notstrom-Akku in der Leuchte selbst oder zentralem Akku-System im Keller. Mindest-Beleuchtungsstärke 1 Lux auf der Fluchtweg-Mittelachse.
Rettungszeichenleuchten. Die grünen Männchen-Schilder, die auch im Normalbetrieb leuchten und im Brandfall den Weg zeigen. Pflicht in größeren Gebäuden, sinnvoll auch in kleineren.
Antipanikbeleuchtung. In großen Räumen (Foyers, Tiefgaragen), die bei Stromausfall genug Licht für Orientierung liefert.
In typischen Hamburger Mehrfamilienhäusern reichen meist 2 bis 4 Leuchten pro Treppenhaus plus Rettungszeichen über Türen und am Treppenpodest.
Selbstprüfung oder Fachbetrieb
Die DIN VDE 0108-100 schreibt für Sicherheitsbeleuchtungs-Anlagen vor:
Monatliche Funktionsprüfung. Test, ob die Leuchten bei Strom-Wegnahme einschalten. Kann der Eigentümer oder Hauswart machen, muss dokumentiert werden. Dauert pro Treppenhaus 10 Minuten.
Jährliche Hauptprüfung. Volle Bemessungs-Betriebsdauer testen (in der Regel 1 oder 3 Stunden), Akku-Kapazität messen, Beleuchtungsstärke prüfen, Verschleißteile bewerten. Muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen, schriftliches Prüfprotokoll, archivierungspflichtig.
Akku-Tausch. Akkus in Sicherheitsleuchten halten je nach Typ und Belastung 4 bis 6 Jahre. Danach lässt die Kapazität nach, die Leuchte schafft die geforderte Brenndauer nicht mehr. Bei der Jahresprüfung wird der Verschleiß erkannt, dann fällig.
Komponenten-Tausch. LED-Leuchten halten 10 bis 15 Jahre, ältere Leuchtmittel deutlich kürzer. Notleuchten aus den 90ern und frühen 2000ern sollten heute komplett ersetzt werden, weil Ersatzteile fehlen.
Was es kostet
Hausnummern für Hamburger MFH:
Neuinstallation für typisches Treppenhaus (4 Geschosse, 2 Notleuchten plus 4 Rettungszeichen). 1.400 bis 2.400 Euro netto, je nach Verkabelung und Leuchten-Qualität.
Komplette Notbeleuchtung für ein Mischobjekt mit gewerblichem EG und 8 Wohnungen. 3.500 bis 6.500 Euro netto, weil zusätzlich die Gewerbe-Flucht-Wege und der Hausflur ausgeleuchtet werden müssen.
Jährliche Wartung mit Protokoll für ein 4-stöckiges MFH. 180 bis 320 Euro netto, je nach Leuchten-Anzahl.
Akku-Tausch in einer Notleuchte. 60 bis 120 Euro netto pro Leuchte, inklusive Material und Funktionstest.
Komplettsanierung der Notbeleuchtung in einem 8-Wohnungs-MFH mit zentralem Akku-System (10 Jahre alt, am Ende). Kann je nach Ausgangslage 4.500 bis 9.000 Euro netto kosten. Hier lohnt oft der Wechsel auf Einzelbatterie-Leuchten mit LED, weil günstiger in Wartung.
Praxisbeispiel: MFH Lohbrügge mit 12 Parteien
Ein 5-stöckiges Mehrfamilienhaus aus den 70ern, Verwaltung durch eine kleinere Hausverwaltung mit Sitz in Bergedorf. Notbeleuchtung war vor 8 Jahren von einer anderen Firma installiert worden, danach nie geprüft. Ausgangslage bei unserer Bestandsaufnahme:
- 6 Sicherheitsleuchten im Treppenhaus, alle mit Einzelbatterie
- 4 Rettungszeichenleuchten über Türen und am Hauptausgang
- Bei Funktionstest: 4 von 6 Leuchten schaffen die geforderten 3 Stunden Brenndauer nicht, weil die Akkus erschöpft sind
- 2 Rettungszeichenleuchten flackern, vermutlich Driver-Defekt
- Keine Prüfprotokolle vorhanden, weder monatlich noch jährlich
Maßnahmen:
- Akku-Tausch in den 4 betroffenen Sicherheitsleuchten: 380 Euro netto
- Driver-Tausch in 2 Rettungszeichen: 220 Euro netto
- Erstprüfung mit kompletter Funktions- und Brenndauer-Messung: 290 Euro netto
- Einrichtung eines Wartungsvertrags mit jährlicher Hauptprüfung und Erinnerung: 240 Euro netto pro Jahr
- Übergabe eines Prüfbuchs an die Hausverwaltung, plus Anleitung für den Hauswart für die monatlichen Funktionstests
Gesamt im ersten Jahr: 1.130 Euro netto, danach 240 Euro pro Jahr. Verwaltung schickt jetzt jeden Monat die Funktionstest-Liste per Mail, wir dokumentieren das in unserem Wartungsbuch zur Akte.
Was wir liefern
- Bestandsaufnahme mit Bewertung der Pflichten je nach Gebäudetyp
- Konzept für Neuinstallation oder Sanierung mit Kostenrahmen
- Wartungsvertrag mit jährlicher Hauptprüfung und schriftlichem Protokoll
- Akku-Tausch im Rahmen der Wartung, ohne separaten Anfahrtsaufpreis
- Anleitung für Hauswart für die monatlichen Funktionstests
- Prüfbuch für die Akte, papierhaft oder digital
Kontakt
Ehlers Elektrotechnik Billwerder Billdeich 601i, 21033 Hamburg Telefon: 0176 / 811 767 96 Mail: Info@Ehlers-Elektrotechnik.de
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Liegenschaft notbeleuchtungs-pflichtig ist oder in welchem Zustand die bestehende Anlage ist: rufen Sie an. Wir kommen vorbei, prüfen den Bestand, und Sie wissen danach, wo Sie stehen.